Gemäß §12a Abs. 2 Punkt 7 des Erlasses vom 06.03.2021 ist ab dem 08.03.2021 wieder Einzelunterricht in Präsenzform an Musikschulen erlaubt. Um entsprechend planen zu können, öffnet unsere Musikschule für Einzelunterricht somit wieder ab dem 15. März, dies gilt ebenso für den Unterricht im musiculum. Gemäß der aktuell gültigen Landesverordnung ist ein Einzelunterricht in Präsenzform jedoch ausschließlich nur für diejenigen Fächer (Schlag-/Tasten- und Saiteninstrumente, ebenso alle musiktheoretischen Fächer) erlaubt, in denen während des kompletten Unterrichts ein qualifizierter Mund-/Nasenschutz getragen werden kann.
Es ist niemand dazu verpflichtet, ab diesem Datum ein Einzelunterrichtsverhältnis wieder in Präsenzform stattfinden lassen zu müssen, nur weil der aktuell gültige Erlass dies erlaubt. Bitte nehmen Sie bei Unklarheiten direkten Kontakt mit uns auf!
Änderungen vorbehalten!